Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
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Information für Eltern

NEUREGELUNG zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Ab Montag, dem 23.03.2020 gilt eine Neuregelung, wer anspruchsberechtigt ist. Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - entsprechend der Empfehlungen des RKI - organisiert werden kann. 

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. 

Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. 

Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen erfüllt, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.

Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben! Diese Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt. 

Betreuung am Wochenende:

Eine Wochenendbetreuung wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt. Wenn Eltern eine Wochenendbetreuung benötigen, wenden diese sich bitte an die Kindertageseinrichtungen.